Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, dass Infrarotheizungen elektrische Geräte mit all ihren Vorteilen und Gefahren sind. Dass auch diese Geräte (aus seriösen Quellen) einen technischen Mindeststandard erfüllen müssen, ist Europaweit durch die Prüfungspflicht zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinien (NiSpRi), der elektromagnetischen Wechselwirkung mit anderen Geräten (EMV), der Schadstofffreiheit (RoHS) und der Altgeräteentsorgung (WEEE) geregelt. Damit wird die Verkehrssicherheit und der Schutz vor elektrischen Gefahren vom Hersteller belegt und ohne diese Prüfungen dürfen Produktserien in Europa nicht verkauft werden. Darüber hinaus lassen aber viele Hersteller ihre Geräte zusätzlich auch vom TÜV oder vom VDE als sicher geprüftes Produkt inkl. regelmäßiger Überprüfung des Fertigungsablaufes zertifizieren. Das ein Gerät im Inneren einen Kurzschluss aufgrund von Überspannung oder Überhitzung haben kann, ist durchaus denkbar – wie beim Fernseher, Wasserkocher, Backofen, Heizlüfter, etc. auch. Allerdings sollte dies bei Infrarotheizungen äußerst selten passieren, zumal diese in der Regel weit weniger Elektronikbauteile beinhalten als andere elektrische Geräte.